Mit dem am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der „Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten „Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die „alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Siehe dazu dieses Video: