Was bedeutet Maskenbefreiung und wie kam es zu dieser Website?

Erklärung im Video

Aktuell gibt es auf der ganzen Welt, nach Ländern unterschiedlich, eine sogenannte Maskentragepflicht! Dies ist hinlänglich bekannt!

Was kaum bekannt ist, ist dass diese Maskentragepflicht auch Ausnahmen enthält.

In Österreich hat der Gesetzgeber 2 Ausnahmen zur Maskentragepflicht definiert:

1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

2. Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.

Link zum Bundesgesetzblatt


Laut Website der Bundesrepublik Österreich ist der Nachweis zur Befreiung glaubhaft zu machen.


https://www.oesterreich.gv.at/public/Mund-Nasen-Schutz.html

ACHTUNG Verordnungsänderung

(eingebracht am 22.10.2020 und gültig per 7.11.2020)

Auszug aus der Covid-19 Maßnahmen Verordnung

„Glaubhaftmachung“

§ 11a. (1) Bei Inanspruchnahme der Ausnahmegründe gemäß § 11 sind diese auf Verlangen gegenüber

           1. Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes,

           2. den Behörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und Amtshandlungen sowie

           3. Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Betreibern eines Verkehrsmittels zur Wahrnehmung ihrer Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020,

glaubhaft zu machen.


Das bedeutet also das jeder Inhaber einer Betriebsstätte per 7.11.2020 das Recht und sogar die Pflicht hat Ihre Gesundheit zu überprüfen, ansonsten er mit hohen Strafen zu rechnen hat!

Aber ich bin doch grob fahrlässig, wenn ich keine Maske trage? Dadurch gefährde ich doch meine Mitmenschen!?!?!

Wovor wir uns fürchten…

Lieber kritischer Geist.

Sie dir bitte zuerst hier ein Video deiner Wahl an und lass uns danach in einen respektvollen Dialog starten. http://www.maskenbefreiung.at/videos/

Wir freuen uns wenn Sie uns einen Kaffee spendieren möchten. Tee geht auch:-)

15 thoughts on “Was bedeutet Maskenbefreiung und wie kam es zu dieser Website?”

  1. johann schweiger

    Bitte sagen Sie mir, wie ich zu einer Maskkenbefreiung komme. Bin 100% Invalid in Folge Lungenkrebs. Bin ständig in Behandlung wie derzeit wieder Chemotherapie, voriges Jahr ebenfalls Chemo- sowie Strahlentherapie. Zur Zeit habe ich noch eine Stimmbandlähmung dazubekommen, die ebenfalls auf Grund des Lungenkrebses aufgetreten ist und operativ gebessert wurde. Bin Auf Grund des Maskentragens im Krankenhaus kollabiert. Das Krankenhaus ist voll für eine Maskenbefreiung, lediglich mein zuständiger Lungenfacharzt dagegen mit der Ausstellung eines Attests. Mit der Begründung, gerade ich als schwer kranker Lungenpatient müßte eine solche tragen Bitte um rasche Hilfe, so lange ich noch lebe.

    1. Maskenbefreier

      Sehr geehrter Herr Schweiger, leider kann ich erst jetzt antworten. Wenn Sie im Krankenhau kollabieren und dies nicht zu einer Maskenbefreiung führt ist das wie so vieles in der aktuellen Lage befremdlich, doch gleichzeitig gilt es in solch schwierigen Zeiten sich seiner eigenen Kräfte zu besinnen. Ich kann Ihnen als einfacher Aktivist keine Lösung anbieten, sondern nur Mut zusprechen und Ihnen sagen: Sie sind nicht allein, wir alle haben verschiedenste Herausforderungen zu bewältigen, die noch vor einem Jahr undenkbar waren. Es gibt viele die sagen, das wir in einer Zeit des Erwachens leben, auf jeden Fall leben wir in einer Zeit der Wahrheit. Wahrheit über unsere Gesellschaft, Wahrheit wie wir miteinander umgehen und Wahrheit über uns Selbst. Ein jeder Mensch geht seinen eigenen Lebensweg und ich wünsche Ihnen – auch wenn es total verrückt klingen mag – das Sie lernen Ihren Weg anzunehmen. Ihr Bruder im Geiste!

      1. Ich habe eine Maskenbefreiung aber es steht drauf dass ich eine Abdeckung tragen muss. Sollte dies mir nicht möglich sein entfällt die Pflicht gänzlich. Wer entscheidet ob mir das möglich ist oder nicht? Die Befreiung kam von meinem Arzt aufgrund meines asthmas

        1. Maskenbefreier

          Sie entscheiden was möglich ist und was nicht, niemand sonst! Wir vergessen das nur immer wieder, ich auch.

  2. Stefan Mayerhofer

    Ich habe gelesen, daß Menschen die aus oben genannten Gründen keine Maske tragen können.
    Nach den neuen Verordnungen dazu verpflichtet sind ein face shield zu tragen. Könnt ihr dazu etwas sagen?

    1. Danke für die Frage Stefan Mayerhofer!
      Das Gegenteil ist sozusagen der Fall. Bisher (bis 6.11.2020 noch gültig) war es so das dort wo Maskenpflicht herrschte, alternativ ein Faceshield getragen werden durfte.
      Ab 7.11.2020 ist das nicht mehr gestattet. Also wo Maskenpflicht gilt ist Maske zu tragen, ansonsten bis zu EUR 500,00 Bußgeld verordnet werden kann und für Betriebsstätteninhaber deutlich mehr. ABER, es gibt nach wie vor Ausnahmen für Kinder bis 6 Jahre und für Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Allerdings ist ab 7.11.2020 ein Attest eines österreichischen Arztes erforderlich. Ob dieses auch vorzuzeigen ist, ist nicht ganz klar. Ein Anwalt sagt dazu ja, ein anderer Anwalt sagt auf keinen Fall, weil das gegen Datenschutz verstößt und es um besonders sensible Gesundheitsdaten geht.
      Beantwortet das die Frage?

  3. ACHTUNG! Gesetzesänderung in der Ausnahmeregelung zu Maskenbefreiung wirkend ab 25.10.2020, laut dieser muss man das Attest den genannten Berufsgruppen vorzeigen:
    Glaubhaftmachung
    § 11a. (1) Bei Inanspruchnahme der Ausnahmegründe gemäß § 11 sind diese auf Verlangen gegenüber
    1.

    Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes,

    2.

    den Behörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und Amtshandlungen sowie

    3.

    Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Betreibern eines Verkehrsmittels zur Wahrnehmung ihrer Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020,

    glaubhaft zu machen.

    (2) Der Ausnahmegrund des § 11 Abs. 3, wonach aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, ist durch eine von einem in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.

    (3) Wurde das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gemäß Abs. 1 Z 3 glaubhaft gemacht, ist der Inhaber der Betriebsstätte oder des Arbeitsortes sowie der Betreiber eines Verkehrsmittels seiner Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 des COVID-19-MG nachgekommen.

    1. Danke für deinen Beitrag und Hinweis. Da dies nicht klar aus der Formulierung abzuleiten ist beraten wir uns noch mit einem Anwalt und melden dann das Ergebnis diesbezüglich.

    2. Nach Rücksprache mit dem Anwalt ist es (scheinbar) amtlich und jeder Inhaber einer Betriebsstätte wird per 7.11.2020 dazu ermächtigt die Gesundheit aller Maskenbefreiten Menschen zu überprüfen und kann, nein muss das Attest zur Einsicht verlangen, ansonsten sich Strafbar macht.

      1. Na toll. Danke jedenfalls für die Recharge und die Info. Willkommen im Kommunismus.
        Aus der Verordnung geht aber vor, Inhaber einer Betriebsstätte darf das Attest einsehen. Wie wird das in großen Supermärkten gehand habt? Werden die Verkäuferinnen und Verkäufer die Handlungsmacht vom Inhaber dazu verlangen?
        Danke!

        1. Also unserer Ansicht nach ist bei Supermärkten und anderen Filialgeschäften der Filialleiter als befugter Vertreter des Inhabers zu verstehen. Ob dies mit dem Datenschutz und anderen Vorgaben zu vereinbaren ist entscheiden wohl die Gerichte in Zukunft. Interessant zu beobachten ist in diesem Zusammenhang auch das der Lockdown im März ja Verfassungswidrig war und dies nun einfach durch eine Verordnung rechtens gemacht wurde…

    1. Daniela Liewald

      Ich habe den Eindruck, dass dieser Umstand ganz wenigen in der Bevölkerung bewusst ist. Gut das es Leute gibt, die sich bemühen dieses Unwissen zu Ändern 🙂

      Liebe Grüße
      Daniela

      1. Maskenbefreier

        Ja die meisten Menschen sind mit Beruf, Familie und eigenen Bedürfnissen ausgelastet und finden kaum Zeit um Dinge zu Hinterfragen.

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