Unternehmerische, Institutionelle und andere Fehltritte

Hier finden Sie gelebte Diskriminierungsbeispiele!


Diagnosezentrum Mödling

Laut einem Artikel in den noen.at (Link am Ende des Artikels) hält sich das Diagnosezentrum Mödling an die gesetzlichen Vorgaben. Dies ist allerdings nicht korrekt, denn die Forderung eines Chefärztlichen Attestes steht in keinem Gesetz oder Verordnung (Stand 21.10.2020). Der ärztliche Leiter versucht durch Übertreibung sein handeln zu rechtfertigen:

…sich permanent einem erhöhten Infektionsrisiko- und damit einer Gefährdung des medizinischen Betriebs durch nicht geschützte Besucher auszusetzen…

Thomas Mader, ärztlicher Leiter des Diagnoszentrum Mödling. (Foto JJ)

Derartige Formulierungen führen dazu das selbst Schwerkranke Menschen die keinesfalls eine Maske tragen sollten, aus Angst vor Ausgrenzung und Nichtbehandlung sich dieser gesetzeswidrigen Anordnung unterwerfen.

Hier der Link zum Artikel.


Die deutsche Friseurinnung Märkischer Kreis rät ihren Mitgliedern, dass sie Kunden mit Attest zur Maskenbefreiung den Zutritt verwehren sollen.

Hier das Schreiben zum Download